Notar

Notarin

Ulrike Schultze ist für Sie als Notarin Ansprechpartnerin für Beurkundungen und Beglaubigungen.

Der Gesetzgeber schreibt für einige Rechtsgeschäfte mit bedeutenden Konsequenzen für die Beteiligten die Mitwirkung eines Notars vor. Dies ist unter anderem bei nachfolgenden Themenkomplexen der Fall:

  • Kauf und Verkauf von Grundstücken und Immobilien
  • Bauträgerrecht, Wohneigentumsrecht (WEG)
  • Überlassungsverträge
  • Erbrechtliche Regelungen wie beispielsweise Testament, Erbvertrag
  • Pflichtteilsverzicht
  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Gesellschaftsrecht
  • Unternehmensgründung, Unternehmensverkauf
  • Vereinsrecht
  • Registerrecht
  • Adoption
  • Generalvollmacht mit Patientenverfügung
  • Beglaubigungen

Aber auch in vielen anderen Situationen ist eine Beratung und eine Beurkundung durch einen Notar sinnvoll und häufig ratsam. Die beteiligten Personen werden über die rechtlichen Konsequenzen der häufig komplexen Vertragsinhalte in allgemeinverständlicher Sprache aufgeklärt.

Die entstehenden Gebühren sind gesetzlich festgelegt und für alle Notare einheitlich in dem sog. Gerichts- und Notarkostengesetz ( GNotKG ) geregelt.